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Wichtig fürs Image

Mag. Johann Aglas Marketingexperte für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
Johann Aglas, Marketingexperte für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Von der Unterwäsche bis hin zum Haarschnitt – der 44 Seiten lange Dresscode der Schweizer Bank UBS gleicht einem Modemagazin. Allerdings mit dem Unterschied, dass sich die Mitarbeiter dieser Kleiderordnung verpflichten müssen. Zudem stellt sich die Frage, ob ein solches detailliertes Regelwerk wirklich sein muss.

2010 erfuhr die Öffentlichkeit von den Tipps der Bank UBS in Sachen Kleiderordnung an ihre Mitarbeiter. Grund dafür, so die Bank: „Eine tadellose Erscheinung vermag es, innere Ruhe und ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln.“ Die Nachrichtenagentur Reuters meinte dazu, dass „die UBS versucht, ihr angeschlagenes Image mit einem neuen Dresscode zu polieren“. 44 Seiten sind sicher etwas übertrieben, aber eine Kleiderordnung für Mitarbeiter an sich sollte nicht per se ausgeschlossen werden. Auch wenn sich das Zitat von Reuters gegen die Bank richtet, es beinhaltet es eine wichtige Wahrheit: Die Kleidung der Mitarbeiter wirkt sich auf das Image des Unternehmens, genauer gesagt, auf das Ihrer Kanzlei aus. Haben Sie sich schon einmal Gedanken über das Bild gemacht, das Ihre Kanzlei in der Öffentlichkeit abgibt? Sicher haben Sie bereits eine Corporate Identity, die die Grundsätze Ihrer Kanzlei beinhalten. Genau diese sollten von Ihren Mitarbeitern auch nach außen getragen werden. Mit ihrem Handeln und ihrem Erscheinungsbild gestalten die Kanzleiangestellten und der Inhaber den Auftritt der Kanzlei mit. Ihre Homepage, ihre Büroräumlichkeiten, das eigene Logo – wie Mosaiksteinchen tragen all diese Faktoren zu Ihrem Image als moderne Kanzlei bei. So auch das Outfit der Mitarbeiter.

Ob mündlich oder schriftlich – Richtlinien sind wichtig

Je größer die Kanzlei, desto wichtiger wird es, allgemeine Richtlinien schriftlich zu formulieren. Sind nur ein paar Mitarbeiter beschäftigt, kann auch eine mündliche Vereinbarung ausreichen. Zudem hängt es auch von den Angestellten selbst ab, ob es Sinn macht, Richtlinien einzuführen. Eigentlich sorgt der gesunde Menschenverstand dafür, dass sich die Kanzleimitarbeiter angemessen kleiden, insbesondere bei Kundenkontakt. Also: Kein Schmutz, keine Beschädigungen, nicht zu aufreizend, nicht zu leger. Bei Vorstellungsgesprächen ist dies Standard, doch was folgt danach? Tage und Wochen vergehen, der neue Mitarbeiter hat sich in der Kanzlei eingelebt und pflegt mit allen einen zunehmend vertrauteren Umgang. Im Laufe der Zeit kann es sein, dass sich die Mitarbeiter immer legerer kleiden. Falls dem nicht durch entsprechende Vorgaben vorgebeugt wird, sollte ein Mitarbeitergespräch stattfinden, um negative Folgen für Ihr Kanzleiimage zu vermeiden. Achten Sie dabei jedoch auf die Grenzen zwischen Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer und Weisungsrecht. Überzogene Kleidervorschriften, wie die der UBS Bank, können mehr schaden als nützen. Die passende Kleidung zu finden, hängt von der Position, dem Arbeitsplatz, dem Anlass und der Jahreszeit ab. Grundsätzlich lässt sich aber mit dem klassischen Stil überall punkten. Wem Hemd und Krawatte vor allem im Sommer zu viel des Guten sind, der kann sich freuen: Bequeme Bekleidung macht das Weglassen des Jacketts bei einem Anzug durchaus möglich und verschafft dennoch ein modernes Auftreten. Tabu sind allerdings ausgewaschene T-Shirts oder Badeschuhe. Ähnlich wie zu knappe, zu kurze, zu weite oder zu enge Kleidung passen sie nicht zu einem seriösen Beruf und sollten bis zum Feierabend im Schrank warten. Legere Bekleidung ist auch eine Sache der Kombination: Statt dem Hemd kann ein Poloshirt getragen werden, beim Hosenanzug darf der Blazer fehlen. Also: Immer ein elegantes Kleidungsstück mit einem etwas legereren ersetzen, anders ausgedrückt, „bequem-elegant“ kleiden. Das Geld für teure Ratgeber können Sie sich damit sparen!

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